Mündlich war uns die Genehmigung der Schulkonzeption bereits vor einigen Wochen zugesichert worden. Nun haben wir auch eine schriftliche Bestätigung der Senatsverwaltung: “Es wird schulaufsichtlich bestätigt, dass die geplante Schule in ihren Lehrzielen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht. Das besondere pädagogisches Interesse im Sinne von Artikel 7 Abs. 5 Grundgesetz für die Zulassung der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird hiermit anerkannt. Darüber hinaus sind aufgrund des vorliegenden Konzepts die Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule erfüllt.”
Infoveranstaltung über Sudbury-Schulen - mit ehem. Sudbury-Schülerin
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