Grundsätze

Die Grundsätze, nach denen die Demokratische Schule X funktioniert, sind in der Vereinssatzung festgeschrieben, welche hier komplett nachgelesen werden kann. Folgende Grundsätze bilden einen wichtigen Pfeiler des gesamten Konzeptes:

Aufnahmealter

Im Rahmen ihrer räumlichen, finanziellen und personellen Kapazität steht die Schule allen Schülern und Schülerinnen offen, die die hier dargelegten Grundsätze akzeptieren. Eine Beschränkung des Aufnahmealters ist möglich.

echte Gleichberechtigung

Alle Beteiligten haben unabhängig von ihrem Alter die gleichen Rechte. Ausnahmen sind nur zulässig für das Alter für die Aufnahme von Schülern oder soweit gesetzliche Regelungen dies als unabdingbar vorschreiben. Insbesondere ist die Stellung der Schüler weder der Stellung der Mitarbeiter noch der Sorgeberechtigten oder anderen mit Erziehungsfragen beauftragten Personen nachgeordnet.

keine Diskriminierung

Jede Diskriminierung ist unzulässig. Insbesondere darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seiner Behinderung, seiner sexuellen Orientierung, seiner Lebensgewohnheiten, seines Aussehens, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner früheren schulischen Leistungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Freiheit

Jeder einzelne Schüler bestimmt Art und Umfang seines Lernens selbst. Dabei wird Lernen als Prozess angesehen, der sich aus den Interessen des jeweiligen Schülers, wie er selbst sie definiert, ergibt und nur durch diesen Schüler gesteuert werden darf. Es ist dabei unerheblich, ob andere als dieser Schüler die jeweiligen Handlungen und Entscheidungen für sinnvoll oder förderlich bzw. überhaupt für Lernen halten oder nicht.

Bewertung

Ebenso bestimmt der Schüler selbst, ob er eine Bewertung seines Lernens bzw. seiner Fähigkeiten bzw. Eigenschaften wünscht, und wem eine solche Bewertung mitgeteilt werden darf. Dies gilt auch den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten gegenüber.

Autonomie

Eine vom Schüler nicht erwünschte versuchte Einflussnahme durch Mitarbeiter und Vereinsmitglieder auf seine Entscheidungen zu d) Freiheit und e) Bewertung ist unzulässig.

Jahrgangsstufen

Die Schule wird weder in Klassen noch Jahrgangsstufen oder dergleichen gegliedert.

Demokratie und Schulversammlung

Alle Angelegenheiten der Schule werden von einer demokratisch arbeitenden Schulversammlung geregelt, die sich eine Geschäftsordnung gibt. Die Schulversammlung besteht aus allen Schülern und Mitarbeitern. Mitarbeiter im Sinne dieser Satzung sind insbesondere: für den Schul- oder Hortbetrieb Angestellte; Honorarkräfte,geringfügig Beschäftigte und dergleichen, die mindestens fünf Stunden pro Woche für die Arbeit mit Schülern bezahlt werden; Praktikanten, die ein mindestens vierwöchiges Praktikum an der Schule absolvieren; Zivildienstleistende und Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr an der Schule ableisten. Darüberhinaus kann die Schulversammlung beschließen, weitere Personen als Mitarbeiter anzuerkennen. Jeder Schüler und Mitarbeiter ist in der Schulversammlung stimmberechtigt. Jeder hat gleich viele Stimmen, die jeweils das gleiche Gewicht haben. Beschlüsse werden durch Mehrheitsentscheidungen gefällt, die in der Geschäftsordnung geregelt sind. Schulversammlungen finden regelmäßig statt – in der Regel wöchentlich. Zudem sind außerordentliche Schulversammlungen möglich. Schulversammlungen müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Die Schulversammlung erhält vom Verein ein eigenes Budget in hinreichender Höhe zugewiesen, über das sie frei verfügen kann. Die Schulversammlung verwaltet darüber hinaus jene Teile des Haushalts der Schule, die ihr zu diesem Zweck von der Mitgliederversammlung des Vereins zugewiesen wurden. Beschlüsse der Schulversammlung dürfen dieser Satzung nicht widersprechen.

Neueinstellung von Mitarbeitern

Die Mitglieder der Schulversammlung entscheiden über die Neueinstellung, Weiterbeschäftigung und Kündigung von Mitarbeitern der Schule. Diese Entscheidungen müssen sich im Rahmen des von der Mitgliederversammlung des Vereins gemäß § 7 Abs. 1 d beschlossenen Haushalts bewegen. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben an die formale Qualifizierung von Lehrern und anderen pädagogischen Mitarbeitern einzuhalten.

Schulregeln

Die Schulversammlung entscheidet darüber, ob Regeln oder Sanktionen nötig sind und wenn ja, welche. Sie entscheidet auch über die Art und Weise, wie mögliche Regeln und Sanktionen dokumentiert werden. Die Schulregeln müssen den in dieser Satzung dargelegten Grundsätzen entsprechen.

Justizkommitee

Beschwerden über die Verletzung einer Schulregel wird von einem ständigen Komitee für diese Angelegenheiten nachgegangen (Justizkomitee). Das Justizkomitee ist berechtigt, Konsequenzen zu verhängen. Voraussetzung für die Verhängung von Konsequenzen ist, dass dem Beschuldigten die Verletzung mindestens einer zum Tatzeitpunkt bestehenden Schulregel nachgewiesen worden ist. Entscheidungen über Konsequenzen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Suspendierungen von der Schule sind nur nach schweren Regelverletzungen zulässig. Der Ausschluss aus der Schule ist nur nach wiederholten schwersten Regelverletzungen, die ein künftiges friedliches Zusammenleben in der Schule nicht mehr erwarten lassen, zulässig. Gegen Entscheidungen des Justizkomitees ist die Berufung gegenüber der Schulversammlung möglich.

Freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Äußerung der Meinung wird gewährleistet; es findet seine Grenzen jedoch in den Persönlichkeitsrechten.