| Auszug aus der Vereinssatzung: § 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Trägerschaft von Schulen und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die jeweils dem Konzept Demokratischer Schulen im Sinne der Erklärung der International Democratic Education Conference 2005 entsprechen. Dazu ist die Zusammenarbeit mit oder die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung möglich. |
Ergänzungen:
Auf der Mitgliederversammlung am 16. Juli und 13. August 2010 wurden mehrere Satzungsänderungen und -ergänzungen beschlossen.
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