Schulgeld und Aufnahmegebühr

Die Demokratische Schule X erhält als Schule in freier Trägerschaft nur etwa zwei Drittel der Gelder, die staatlichen Schulen zur Verfügung stehen. Den Kauf und Umbau unseres neuen Schulgebäudes müssen wir größtenteils aus eigenen Mitteln bezahlen. Daher sind wir leider darauf angewiesen, Schulgeld zu erheben. Das Schulgeld ist jedoch nach Einkommen gestaffelt, um auch Kindern von Eltern mit geringerem Einkommen den Schulbesuch zu ermöglichen.

Schulgeld

Das Schulgeld für Schüler im Grundschulalter (Jahrgangsstufen 1 bis 6) beträgt – je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der Kinder an der DSX und nach Anzahl der Kinder im Haushalt – zwischen 45 Euro und 352 Euro pro Monat. Hinzu kommt der ebenfalls einkommensabhängige Zuzahlungsbetrag für den Hort.

Schulgeldtabelle für Schüler im Grundschulalter (sortiert nach Anzahl der Kinder an der DSX)

Für ältere Schüler beträgt das Schulgeld zwischen 75 Euro und 598 Euro.

Schulgeldtabelle für Schüler ab 7. Jahrgangsstufe (sortiert nach Anzahl der Kinder an der DSX)

Essensgeld

Das Mittagessen ist für Grundschüler kostenfrei. Für Schüler der Sekundarstufe beträgt das Essensgeld 37 € monatlich, mit Berechtigungsnachweis (ehem. berlinpass) 20 €.

Aufnahmegebühr

Zum Schuleintritt erhebt die Demokratische Schule X eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1000 Euro.

Die ermäßigte Aufnahmegebühr beträgt 500 Euro. Sie gilt für Wohngeldberechtigte, Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Bafög-Empfänger und Familien mit einem Einkommen, das sie berechtigten würde, entsprechende Sozialleistungen zu empfangen. Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie / des gleichen Haushalts aufgenommen werden, gilt die ermäßigte Aufnahmegebühr für das zweite und jedes weitere aufgenommene Kind unabhängig von Einkommen.

Die Aufnahmegebühr kann in drei Monatsraten gezahlt werden und erhöht sich in diesem Fall einmalig um 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Werden zwei Kinder eines Haushalts gleichzeitig aufgenommen, kann die Aufnahmegebühr in bis zu sechs Monatsraten gezahlt werden; werden drei Kinder eines Haushalts gleichzeitig aufgenommen, kann die Aufnahmegebühr in bis zu neun Monatsraten gezahlt werden. Es kann vereinbart werden, dass die Aufnahmegebühr in mehr Raten gezahlt wird. In diesem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro je zusätzlicher Rate zu zahlen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die einmalige Aufnahmegebühr und das monatliche Schulgeld sind mit 30 Prozent bis zur Höhe von 5.000 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.